Checkliste: Plötzlicher Pflegefall – was tun?

Checkliste: Plötzlicher Pflegefall – was tun?

Ein Pflegefall tritt meist völlig unerwartet ein. Unsere Checkliste verrät Ihnen, was zu tun ist und wer Ihnen schnell weiterhilft.
Inhaltsverzeichnis

Ein Pflegefall tritt meist völlig unerwartet ein. Unsere Checkliste verrät Ihnen, was zu tun ist und wer Ihnen schnell weiterhilft.

Wenn Eltern oder andere Angehörige pflegebedürftig werden, ist vieles zu erledigen. Meist setzt man sich erst damit auseinander, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist. Kaum jemand weiß, an wen man sich wenden kann und welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Checkliste: Pflegebedürftig – was tun?

Wo beantrage ich einen Pflegegrad? Wer berät mich im Pflegefall? Wo finde ich einen Pflegeplatz? Und wie bekomme ich Pflegeunterstützungsgeld? Unsere Checkliste hilft Ihnen schnell weiter. 

1. Pflegegrad beantragen bei Pflegefall

Wenn ein Angehöriger plötzlich ein Pflegefall wird, benötigt er einen Pflegegrad. Denn ohne Pflegegrad gibt es kein Geld von der Pflegekasse. Den Antrag können auch Angehörige, Nachbarn und gute Bekannte im Namen des Pflegebedürftigen stellen, wenn der Pflegebedürftige sie dazu bevollmächtigt. Im Prinzip genügt ein Anruf bei der zuständigen Pflegekasse.

Empfehlenswerter ist ein schriftlicher Pflegegeldantrag per E-Mail oder Brief, der den Verlauf dokumentiert. Sie können den Pflegegrad auch in einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beantragen.

2. Pflegefall: Pflegeberatung nutzen

Wenn ein Mensch ein Pflegefall wird, haben der Pflegebedürftige sowie die Angehörigen, Freunde oder ehrenamtlichen Helfer einen Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse. In der Regel bietet Ihnen die Pflegekasse unmittelbar nachdem Sie den Antrag gestellt haben einen Termin für eine Pflegeberatung an. Es kann auch sein, dass Ihnen die Pflegekasse einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle ausstellt.

Beide Termine müssen innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden. In einigen Regionen kommen die Pflegeberater auch zu Ihnen nach Hause. Im Krankenhaus berät Sie der soziale Dienst.

3, Begutachtung durch den MDK

Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter geprüft. Bei gesetzlich Versicherten ist das der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei Privatversicherten ist Medicproof zuständig.

Eine junge Frau kümmert sich liebevoll um eine Seniorin, die im Rollstuhl sitzt.
Das Pflegepersonal kann Betroffene auch in ihrem Zuhause betreuen. (c) Adobe Stock / Photographee.eu

4. Pflege daheim oder in einer Einrichtung?

Es gibt verschiedene Pflegevarianten. Die Pflege kann daheim durch Angehörige stattfinden. Diese bekommen ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld. Auch die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ist bei der Pflege daheim eventuell eine gute Lösung.

Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, benötigen Sie eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Im Internet finden Sie Vergleichslisten der Landesverbände der Pflegekassen über Leistungen und Preise von zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Auch andere anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag werden auf diesen Seiten veröffentlicht. Außerdem können Sie diese Liste bei der Pflegekasse direkt anfordern.

> Pflege zu Hause: Was tun bei einem plötzlichen Pflegefall?

5. Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige

Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu zehn freie Arbeitstage, wenn Sie für eine andere Person die Pflege kurzzeitig organisieren müssen. Das Stichwort dazu heißt „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“. Voraussetzung dafür ist, dass

  • der pflegebedürftige Angehörige ein naher Verwandter ist (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Kinder);
  • damit zu rechnen ist, dass der pflegebedürftige Angehörige voraussichtlich die Pflegegrade 1 bis 5 zuerkannt bekommt;
  • Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, wie lange Sie voraussichtlich nicht zur Arbeit kommen.

Online-Ratgeber Pflegefall

Sie finden einen detaillierter Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit im Internet unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege/details.html?bmg%5Bpubid%5D=13 (Abruf 12.10.2019).

 

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