Pflege bei Demenz: Das sollten Sie jetzt wissen

Pflege bei Demenz: Das sollten Sie jetzt wissen

Der 3. Schwerpunkt unseres Pflege-Spezials: Wie die Pflegereform Demenzkranken nützt ...
Inhaltsverzeichnis

Die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 ist seit Anfang des Jahres wirksam. Vor allem Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen sollen von den neuen Regelungen profitieren. Wir erklären, was sich für sie in Theorie und Praxis der Pflege geändert hat.

Unter Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz leiden derzeit rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland. Ihre besonderen Bedürfnisse wurden durch die Pflegeversicherung lange nicht genug berücksichtigt. Bei der Begutachtung und anschließenden Einteilung in Pflegestufen standen vor allem körperliche Einschränkungen im Vordergrund. Das soll sich mit dem neuen Begriff von Pflegebedürftigkeit im Rahmen des sogenannten zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) ändern.

Früher: körperliche vor geistigen Handicaps

Pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung hieß in der Vergangenheit vor allem körperlich gehandicapt. Wer zum Beispiel im Rollstuhl saß oder bettlägrig war, konnte mit der Zuweisung einer hohen Pflegestufe und umfangreichen Leistungen aus der Pflegeversicherung rechnen.

Demenzkranke, die geistig nicht leistungsfähig, aber körperlich kaum eingeschränkt waren, hatte dagegen kaum Anspruch auf Pflegegeld. Ihr Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung wurde häufig abgelehnt, allenfalls wurden die Pflegestufen Null oder Eins angesetzt. Das bedeutete in der Praxis zum Beispiel, dass ein Demenzkranker, der nicht mehr in der Lage war, sich selbst anzuziehen oder zu waschen, 200 Euro Pflegegeld im Monat erhielt – zu wenig für eine regelmäßige Tagespflege oder eine stationäre Unterbringung in einem Heim.

Dabei sind auch Demenzkranke, die körperlich kaum eingeschränkt sind, auf Betreuung angewiesen. Sie begehen fortwährend das, was im Fachjargon „Fehlleistung“ genannt wird: Sie verlassen ihre Wohnung und laufen orientierungslos umher, lassen den Wasserhahn laufen oder den Herd an. Je nach Ausmaß der Demenz kann sogar eine Betreuung rund um die Uhr notwendig sein.

Pflege bei Demenz 1
Bild: colourbox.de

Seit 2017: Selbständigkeit als Maß der Dinge

Entscheidende Grundlage bei der Erfassung der Pflegestufe war bis 2017 die Dauer der pflegerischen Leistungen: Wie lange werden die Haare gekämmt? Wie viele Minuten kostet das Anziehen am Morgen? Es galt: Je größer der Zeitaufwand der pflegerischen Leistungen insgesamt, desto höher die Pflegestufe.

Seit 2017 werden körperliche und geistig-psychische Einschränkungen gleich behandelt, wenn es um die Feststellung des Pflegegrades (ehemals Pflegestufe) geht. Das neue Begutachtungsverfahren, das der medizinische Dienst der Krankenkassen durchführt, soll jetzt „die gesamte Lebenssituation eines Menschen“ in den Blick nehmen, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: Was kann der Betroffene noch alleine bewerkstelligen, wo sind seine Fähigkeiten eingeschränkt?

Dabei werden die Fähigkeiten der Betroffenen in sechs Lebensbereichen, zum Beispiel in Sachen Mobilität oder Selbstversorgung, betrachtet. Dabei ist es jetzt unerheblich, ob der Betroffene durch körperliche oder geistige Ursachen in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Diese Veränderung des Begutachtungsverfahren wird Demenzkranken mehr gerecht als das alte Beurteilungsverfahren.

Was heißt das für die Praxis?

Ziel der aktuellen Pflegereform ist nicht nur eine gerechtere Beurteilung von Demenzkranken. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dazu beitragen, dass die betroffene Person so lange wie möglich selbstständig leben kann. Konsequenterweise bedeutet das in der Praxis:

Die ambulante Versorgung wird gestärkt

Viele Menschen möchten am liebsten in ihren eigenen vier Wänden gepflegt werden. Ihnen kommen die Änderungen in der Pflege seit 2017 entgegen: Es wird deutlich mehr Geld für die ambulante Pflege als für die stationäre Betreuung ausgegeben.

Demenzkranke, die in der Vergangenheit Tagespflege in Anspruch nehmen wollten, mussten dafür zum größten Teil selbst aufkommen. Mit der Reform der Pflegeversicherung ab 2017 deckt ihr Pflegegeld die Zahlungen dafür in der Regel ab.

Der Grund: Demenzkranke erhalten nach dem neuen System einen höheren Pflegegrad als früher. Sie steigen in der Regel um zwei Stufen auf, das heißt: eine Steigerung von Pflegestufe eins auf Pflegegrad drei ist in vielen Fällen möglich. Ausgedrückt in Pflegegeld kann das einer Erhöhung von monatlich 300 Euro auf 800 Euro entsprechen.

Umgekehrt heißt dies aber: Im neuen Begutachtungsverfahren haben es Menschen mit rein körperlichen Einschränkungen schwerer als bisher, eine sehr hohe Pflegestufe zu erreichen. Sie müssen entsprechend mit weniger Pflegegeld rechnen.

Stationäre Aufenthalte sind seltener möglich

Ein Heimplatz kostet derzeit in Deutschland durchschnittlich 600 Euro. Wer früher demenzkrank war und in einer stationären Einrichtung versorgt wurde, musste diesen Betrag zum größten Teil aus eigener Tasche zahlen, denn: Der Eigenanteil war nach Pflegestufen gestaffelt. Entsprechend mussten die meisten Demenzkranken für ihre stationäre Unterbringung mehr zuzahlen als rein körperlich eingeschränkte Heimbewohner. Durch den höheren Pflegegrad für Demenzkranke werden Betroffene seit 2017  finanziell entlastet.

Umgekehrt heißt das aber auch: Es wird insgesamt schwerer, in stationäre Pflege zu kommen. Wer körperlich nur mäßig eingeschränkt, aber geistig leistungsfähig ist, hat kaum mehr Aussichten auf einen Heimplatz, um zum Beispiel dem Alleinsein zuhause zu entfliehen.

Für die stationären Pflegeeinrichtungen bedeutet die aktuelle Pflegereform: Die Zusammensetzung ihrer Bewohnerschaft wird sich weiter ändern. Wer in Zukunft in einem Heim lebt, ist in der Regel in seiner Selbstständigkeit massiv eingeschränkt und hat entsprechend hohen Pflegebedarf. Der Anteil Demenzkranker und der Anteil stark körperlich eingeschränkter Menschen in den Pflegeheimen wird also zunehmen. Das stellt das Personal dort vor enorme Herausforderungen und verändert die Atmosphäre, die in den Einrichtungen herrscht.

Mehr Geld = bessere Pflege für Demenzkranke?

Ab Januar fließen als Folge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes rund sechs Milliarden Euro mehr in die Pflege. Doch mehr Geld heißt nicht unbedingt bessere Pflege. Dass mehr demente Menschen jetzt Leistungen der Pflegeversicherung erhalten ist gut, doch um sie zu betreuen, braucht es das entsprechende Personal. Und das ist so knapp, dass bereits jetzt viele ambulante Dienste ebenso wie stationäre Einrichtungen am Limit arbeiten.

Für eine Pflege, die Demenzkranken gerecht wird, braucht es aber vor allem mehr qualifiziertes Personal. Gerade demente Menschen brauchen Zuwendung und Zeit. Eine Politik, die ihnen wirklich gerecht werden will, muss daher, darin sind sich Experten einig, die Aufwertung der Pflegeberufe und die Ausbildung von Personal noch stärker vorantreiben.

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