Seit Mitte Juni gibt es die Möglichkeit, sich einen digitalen Impfnachweis ausstellen zu lassen, um den Impfstatus gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 problemlos im Alltag vorweisen zu können. Wo Sie den digitalen Impfpass erhalten, was Sie für die Ausstellung benötigen und wie die Verwendung des Nachweises im öffentlichen Leben funktioniert, erfahren Sie bei uns.
Urlaub, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen oder Restaurantbesuche: Vollständig geimpfte Personen haben im öffentlichen Leben mehr Erleichterungen. Sie müssen zwar keinen aktuellen Corona-Test vorweisen, dafür aber ihren Impfstatus. Damit dies ohne großen Aufwand gelingt, hat das Bundesministerium für Gesundheit das Projekt zu einem digitalen Impfausweis auf den Weg gebracht – ein digitaler Nachweis, den jeder einfach und sicher auf seinem Smartphone mitführen kann.
Was ist der digitale Impfpass?
Im digitalen Impfpass sind alle notwendigen Informationen zur Corona-Impfung erfasst, etwa den Namen und das Geburtsdatum der Person, Impfstatus, Impfzeitpunkt und den verabreichten Impfstoff. Der Impfling erhält einen QR-Code, den er bequem über eine Corona-App auf seinem Smartphone verwalten kann. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges, ergänzendes Angebot, dass die Prüfung und Vorlage des Impfnachweises jedem Menschen erleichtern soll.
Wo erhalten Sie das Zertifikat?
Arztpraxen, Apotheken, Impfzentren und Krankenhäuser sind befugt, das Zertifikat auszustellen. Dies geschieht üblicherweise nach der zweiten, abschließenden Impfung an der jeweiligen Impfstelle. Über ein Impfprotokollierungssystem geben die Mitarbeitenden die nötigen Informationen ein und generieren einen QR-Code, der den Impflingen in Papierform ausgehändigt wird. Den Nachweis erhält man nur, wenn man anhand des Impfpasses, einer Impfbescheinigung oder einem ähnlichen anerkannten Dokument eine Corona-Schutzimpfung vorweisen kann. Zum Abgleich der Daten müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen, um Ihre Identität zu verifizieren.
Genesene können sich seit Anfang Juli ebenfalls ein digitales Zertifikat ausstellen lassen. Hierfür müssen Sie Ihren Personalausweis, den Nachweis eines positiven PCR-Tests und ein Dokument zur einmaligen Impfung bei einer Apotheke vorlegen.
Auch nachträgliche Ausstellung möglich
Wer bereits vor Anfang Juni vollständig geimpft wurde, kann nachträglich den QR-Code bei der letzten Impfstelle oder in einer Apotheke beantragen. Erfolgte die Impfung in einem Impfzentrum, wird der QR-Code überwiegend per Post zugesendet oder auf einem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Da anfangs Unklarheiten zum Umgang mit einem Genesenen-Zertifikat bestanden, können nun auch Corona-Genesene sich nachträglich einen QR-Code für den digitalen Impfpass ausstellen lassen.
Auf der sicheren Seite: Informieren Sie sich vorab
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, informieren Sie sich vorab bei Ihrer letzten Impfstelle oder dem Bürgeramt über den Vorgang. So stellen Sie sicher, dass z.B. Ihre Arztpraxis an das System angebunden ist und über die technischen Voraussetzungen für die Ausstellung verfügt, oder ob in Ihrem Bundesland anderweitige Möglichkeiten angeboten werden, sich einen digitalen Impfnachweis ausstellen zu lassen.
Über den Apotheken-Manager können Sie nach Apotheken in Ihrer Nähe suchen, die den digitalen Impfnachweis ausstellen.
Was benötigen Sie für den digitalen Impfpass?
Um das digitale Zertifikat zu aktivieren und jederzeit zur Hand zu haben, benötigen Sie den QR-Code im Papierformat zum Einscannen. Für die Digitalisierung sind derzeit die CovPass-App, Corona-Warn-App und Luca-App freigegeben. Sowohl das Dokument mit dem Barcode als auch der App-Download in den üblichen App-Stores sind für die Impflinge kostenlos.
Mit einem Klick
Öffnen Sie die entsprechende App und scannen Sie mit Ihrer Kamera die QR-Codes ein. Sobald der Code eingelesen ist, sind alle relevanten Daten in der App hinterlegt. Dort finden Sie auch den digitalen QR-Code, den Sie im Alltag an Prüfstellen vorzeigen können. Da es sich um sensible Personendaten handelt, werden diese ausschließlich auf Ihrem Smartphone gespeichert. Das Papier mit dem ausgedruckten Code sollten Sie unbedingt sicher aufbewahren. Falls Sie sich etwa ein neues Smartphone anschaffen, müssen Sie ggf. den Code neu einlesen.

Nutzung des QR-Codes im Alltag
Mit dem QR-Code können Sie in wenigen Sekunden Ihren Impfschutz nachweisen. Dies vermeidet zum einen lange Wartezeiten, die beim Prüfen von Papierdokumenten entstehen, zum anderen soll die einfache Handhabung sowohl BürgerInnen als auch Dienstleistungsunternehmen mehr Flexibilität und Sicherheit schenken.
Bei einem Restaurantbesuch, im Urlaub oder auf einer Veranstaltung beispielsweise zeigen Sie Ihren QR-Code am Eingang vor. Mit einer speziellen Prüf-App wird der Code und damit Ihr Impfstatus ausgelesen. Dies läuft nach demselben Prinzip ab wie bei der Kontrolle von Zugfahrkarten mit einem Lesegerät. Um Ihre Identität zu verifizieren, sollten Sie immer einen Personalausweis oder Reisepass für einen Datenabgleich griffbereit haben. Auch außerhalb Deutschlands ist der digitale Nachweis auf Reisen nutzbar. Bis zum 12. August sollen alle EU-Mitgliedsstaaten in der Lage sein, das digitale Zertifikat auszustellen und auslesen zu können.
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Wie sicher ist das digitale Zertifikat?
Bereits bei der Ausstellung des Papiervordrucks wird geprüft, ob es sich bei dem Impfpass oder der Bescheinigung um ein echtes, unverfälschtes Dokument handelt. Auch bei der Nutzung des Impfpasses aus Papier muss darauf geachtet werden, dass an dem Pass keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Um den QR-Code zu generieren, werden die persönlichen Daten bei der Impfstelle in einem Protokollierungssystem eingegeben. Sobald der Code ausgestellt wurde, werden die Daten umgehend gelöscht. Das digitale Impfzertifikat ist durch eine Verschlüsselung vor Veränderungen geschützt und entspricht den EU-Vorgaben. Dieser QR-Code wird auf keiner fremden Plattform gespeichert, sondern ist nur auf Ihrem eigenen Smartphone hinterlegt.
Der gelbe Impfpass ist weiterhin gültig
Wer die digitale Variante nicht nutzen kann oder möchte, kann auch weiterhin seinen gelben Impfpass oder die Impfkarte vorzeigen.
Wer noch einen alten DDR-Impfpass besitzt, sollte diesen vor der Urlaubsfahrt gegen den gelben WHO-Impfausweis eintauschen. Denn in vielen Ländern könnte es Schwierigkeiten mit dem alten Impfpass als Nachweis für den Impfschutz geben. Hausarztpraxen oder das Gesundheitsamt können Ihnen einen internationalen Impfpass ausstellen und Ihre bestehenden Daten übertragen. Eine weitere Möglichkeit ist es, den ausgedruckten QR-Code mit sich zu führen.
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Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten