Badelatschen, Schwimmbrille oder Badespielzeug sind ein Muss im Badeurlaub. Doch die aufblasbaren Gummitiere und Schwimmreifen können gefährliche Schadstoffe enthalten, welche die Gesundheit schädigen.
Aufblasbare Kunststofftiere, Luftmatratzen, Schlauchboote oder Schwimmreifen – Kinder (und Erwachsene) lieben solche Wasserspielzeuge. Doch diese und andere Badeartikel wie etwa Badelatschen könnten gefährliche Schadstoffe enthalten, warnt das Umweltbundesamt. Inhaltsstoffe seien zum Beispiel fruchtbarkeitsschädigende Weichmacher (Phthalate) und krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Schadstoffe – so gefährlich ist Badespielzeug
Phthalate können aus dem Kunststoffmaterial austreten. Menschen nehmen die Chemikalien aus dem Badespielzeug teilweise direkt aus der Luft über die Atemorgane und Haut auf. Auch in der Umwelt können sie sich ansammeln und so in die Nahrung geraten. PAK gelangen vor allem über die Haut in den Körper. Besonders gefährlich sei es, wenn kleine Kinder PAK-haltige Gegenstände in den Mund stecken und so in intensiven Kontakt mit den Schadstoffen kämen, so das Umweltbundesamt.
Badespielzeug ohne Schadstoffe – Einkauftipps
Schon beim Einkauf können Sie sich vor Badespielzeug mit gefährlichen Chemikalen schützen. Achten Sie auf den Geruch des Badespielzeugs oder Badeartikels. Verströmen Produkte einen starken, ölartigen Geruch, kann dies auf eine PAK-Belastung hinweisen. Schwarzer Gummi oder Kunststoff kann mit PAK-haltigem Industrieruß eingefärbt sein.
Güte- oder Qualitätssiegel wie etwa das freiwillige GS-Zeichen auf dem Badespielzeug bieten einen gewissen Schutz. Produkte aus Gummi oder Kunststoff, die das GS-Zeichen tragen, dürfen bestimmte PAK-Gehalte – je nach Verwendungszweck und Hautkontaktzeit – nicht überschreiten.
Phthalate stecken vor allem in PVC (Polyvinylchlorid) – einem gängigen Kunststoff. Dort können sehr hohe Konzentrationen der Chemikalien enthalten sein. Kaufen Sie deshalb am besten kein Badespielzeug aus Weich-PVC. Und: Trauen Sie sich, den Hersteller zu fragen. Er muss Ihnen Auskunft geben, sofern eines der Phthalate in einer Konzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent in einem Produkt vorkommt.
Quelle: Umweltbundesamt, www.umweltbundesamt.de, 5. August 2015