Häusliche Quarantäne bei Corona

Häusliche Quarantäne bei Corona

wann man in Quarantäne muss und wann nicht und wie man sich während der häuslichen Quarantäne verhalten sollte.
Inhaltsverzeichnis

Häusliche Quarantäne bei Corona schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch andere.

Wer laut Gesundheitsamt als ansteckungsverdächtig in Bezug auf das Corona-Virus gilt, muss für 14 Tage (Inkubationszeit) in häusliche oder stationäre Quarantäne. Nur so lässt sich verhindern, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Zudem wird dadurch die weitere Ausbreitung von Covid-19 weiter eingedämmt.

Erfahren Sie bei uns, wann man in Quarantäne muss und wann nicht und wie man sich während der häuslichen Quarantäne verhalten sollte.

Wann muss man in häusliche Quarantäne, wann nicht?

Ob – und wenn ja, für welche Dauer – Sie in häusliche Isolation müssen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Enger Kontakt zu einer infizierten Person

In häusliche Quarantäne muss jeder, der in den letzten 14 Tagen engen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatte. Das Risiko sich selbst mit dem neuartigen Virus angesteckt zu haben wird dann als hoch eingestuft, weshalb eine Isolation natürlich sinnvoll ist.

  • Bestätigte Infektion und begründeter Corona-Verdacht

Bestätigte Corona-Patienten müssen in häusliche Quarantäne – das gilt auch für alle weitere im Haushalt lebende Personen. Bei begründetem Corona-Verdacht kann auch das zuständige Gesundheitsamt eine Quarantäne im häuslichen Umfeld anordnen.

Bei schweren Fällen findet die Isolation nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus statt. Die Dauer der Isolation ist im Falle einer Anordnung jedoch nicht zwingend auf 14 Tage beschränkt, sondern endet erst dann, wenn sie durch die zuständige Behörde wieder aufgehoben wird.

Grafische Darstellung von Viren

  • Rückkehrer und Einreisende aus dem Ausland

Eine zweiwöchige Quarantäne-Pflicht besteht auch für alle Rückkehrer und Einreisende, die sich länger als 72 Stunden im Ausland befunden haben. Gleiches gilt für Personen, die sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet befunden waren.

Wichtig: Für alle Infizierten und auch die Kontaktpersonen gilt eine vom Bund verordnete Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Nicht zwingend in Quarantäne müssen all diejenigen, die keinen engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Das Gleiche gilt, wenn Sie keinen engen Kontakt zu einer Person hatten, die sich aufgrund eines Kontakts zu einer infizierten Person in Quarantäne befindet.

Was ist während der häuslichen Quarantäne erlaubt, was ist verboten?

Wenn Sie die Anordnung bekommen sich in häusliche Quarantäne zu begeben, dann müssen Sie sich an verschiedene Regeln halten. Oberstes Gebot während der Isolation: Nicht das Haus oder die Wohnung verlassen und kein direkter Kontakt zu anderen Personen.

Erlaubt ist:

  • Nachbarn, Familienangehörige oder Freunde darum bitten mit dem Hund Gassi zu gehen oder notwendige Besorgungen zu tätigen. Einkäufe und Co. müssen jedoch kontaktlos vor der Tür abgestellt werden.
  • Müll vor der Tür abstellen, sodass dieser von einer anderen nicht im Haushalt lebenden Person entsorgt werden kann.
  • Essen beim Lieferdienst bestellen und kontaktlos bezahlen. Dieser sollte jedoch über die angeordnete Quarantäne informiert werden.

Sollten Sie alleine leben und niemanden haben der Einkäufe und notwendige Besorgungen oder Erledigungen übernimmt, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt oder an das Ordnungsamt. Beide verfügen über ein gut organisiertes Netzwerk an Hilfsanbietern (z.B. das Rote Kreuz, Malteser Hilfsdienst), die Einkäufe für Sie übernehmen und in vielen anderen Dingen unterstützen können.

Verboten ist:

  • Zur Arbeit gehen.
  • Einkaufen gehen.
  • Gassi gehen mit dem Hund.
  • Besuch empfangen.
  • Gang und Aufenthalt in Kellerräume oder Müllstandsflächen.
  • Direkter Kontakt mit nicht im Haushalt lebenden Personen.

Die gesamten Regeln gelten auch für alle im Haushalt lebenden Personen, da sie ebenfalls automatisch unter häuslicher Quarantäne stehen. Wurde der „Hausarrest“ angeordnet, weil sich eine Person nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt hat, sollten alle anderen Mitbewohner möglichst getrennt vom Infizierten schlafen und essen. Im Idealfall sollte sogar ein anderes Badezimmer genutzt werden. Unabhängig davon, sollte penibel auf Hygiene und regelmäßige Desinfektion geachtet werden.

Missachtung der Quarantäne-Anordnung – Freiheitsstrafe oder Geldbußen

Unabhängig davon, ob Sie in häusliche Quarantäne oder im Krankenhaus isoliert werden, sollten Sie sich zwingend an die Auflagen halten. Bei Missachtung der Quarantäne-Anordnung drohen laut § 75 Infektionsschutzgesetz Freiheitsstrafen mit bis zu 2 Jahren oder empfindliche Geldbußen zu unterschiedlichen Tagessätzen.

Tipps gegen den Quarantäne-Blues

Auch wenn es „nur“ 14 Tage sind, die Sie im Falle einer angeordneten häuslichen Isolation aushalten müssen, kann diese Zeitspanne zu einer großen Herausforderung und psychischen Belastungsprobe werden. Um nicht dem Quarantäne-Blues zu verfallen, haben wir ein paar Tipps gegen Langeweile und Einsamkeit:

  • Mit Freunden oder der Familie telefonieren oder chatten
  • Musizieren oder Singen
  • Basteln, Malen oder Heimwerken
  • Sport zu Hause (empfohlen für nicht Infizierte)
  • Gesellschaftsspiele spielen
  • Aussortieren oder Entrümpeln

Wunderbar geeignet sind im Übrigen auch Dinge, die im normalen Alltag ohne Corona viel Zeit in Anspruch nehmen oder gerne mal auf die lange Bank geschoben werden. So könnten Sie beispielsweise während der häuslichen Quarantäne Ihre Wohnung renovieren, die Steuererklärung machen oder einfach mal wieder einen Brief schreiben. 

> Coronakrise: 5 Wege um Fürsorge zu zeigen

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Pinterest
Email
Anzeige
Produkt der Woche
Aktuellste Artikel
Häufig gesucht
Erhalten Sie unseren Newsletter mit Infos und mehr!

*Mir ist bekannt, dass ich im Gegenzug für meine Teilnahme am Vitamin N Service dem Erhalt von Newslettern per E-Mail zustimme. Mit Klick auf „Jetzt kostenlos anmelden“ stimme ich zu, dass nur die Potential² GmbH mir Newsletter zusendet, die ich jederzeit abbestellen kann. Ich bin mit den Vertragsbestimmungen des Vitamin N-Services einverstanden.