
Eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) dauert nur wenige Minuten und ist völlig schmerzfrei.
Die Knochendichte nimmt bei jedem Menschen im Laufe des Lebens ab. Das ist ein natürlicher und unaufhaltsamer Prozess. Osteoporose dagegen ist eine Krankheit, bei der die Knochendichte zu früh und zu schnell abgebaut wird. Mithilfe einer Knochendichtemessung kann der Knochenschwund jedoch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Wir erklären Ihnen, wann eine Knochendichtemessung infrage kommt, wie sie abläuft und wer die Kosten hierfür übernimmt.
Eine Knochendichtemessung kommt immer dann in Betracht, wenn der Verdacht auf Osteoporose besteht bzw. auch dann, wenn die Krankheit bereits festgestellt worden ist. Über die Messung der Knochendichte lässt sich im Übrigen auch feststellen, ob Sie an Knochenerweichung (Osteomalazie) leiden.
Zur Risikogruppe für Osteoporose oder Osteomalazie zählen Frauen ab Beginn der Wechseljahre und Männer ab 50 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt nimmt die Knochendichte rapide ab und sie laufen Gefahr, an einer der beiden Krankheiten zu erkranken. Um dem vorzubeugen, sollte die Knochendichte alle 3 bis 5 Jahre gemessen werden.
> Osteoporose: Symptome erkennen
Die DXA- und QCT-Verfahren werden bei der Messung benutzt.(c) Colourbox
Heutzutage ist die Medizin so weit fortgeschritten, dass die Knochendichtemessung nur noch 10 – 15 Minuten dauert. Zudem ist die Untersuchung komplett schmerzfrei und die Strahlenbelastung gering. Als Standardverfahren gilt inzwischen die sogenannte DXA-Messung. Knochendichte kann aber auch mittels quantitativer Computertomographie (QCT) oder mit einer quantitativen Ultraschalluntersuchung (QUS) ermittelt werden.
DXA steht für Dual Energy X-ray Absorptiometry und ist eine spezielle Technik, die entweder den Oberschenkelknochen oder die Lendenwirbelsäule röntgt. Hierbei wird die normale Röntgenmethode angewendet, mit dem einzigen Unterschied, dass beim DXA-Verfahren zwei Röntgenröhren mit unterschiedlicher Leistung zum Einsatz kommen. Somit kann die Dichte der Knochen über den Gehalt an Hydroxylappatit und Kalzium in den Knochen bestimmt werden.
Bei einer QCT befindet sich der Patient auf dem Rücken liegend im CT-Gerät, welches dann schichtweise Aufnahmen der Wirbelkörper anfertigt. Da man bei einem CT einer recht hohen Strahlenbelastung ausgesetzt ist, wird diese Methode zur Knochendichtemessung nur selten angewendet.
Mithilfe des quantitativen Ultraschalls kann die Knochendichte am Fersenbein, der Speiche oder der Fingerknochen gemessen werden. Dazu werden ein Sender und ein Empfänger an der jeweils gegenüberliegenden Seite eines Knochens positioniert. Somit kann gemessen werden, inwieweit die durch den Sender ausgesendeten Ultraschallwellen vom Knochen abgeschwächt werden. Großer Vorteil bei der quantitativen Ultraschallmessung ist, dass sie zu keiner Strahlenbelastung führt.
> Test: Wie hoch ist Ihr Osteoporose-Risiko?
Bis vor wenigen Jahren war es so, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine Knochendichtemessung nur dann übernommen haben, wenn bereits ein Knochenbruch ohne entsprechende Verletzung vorlag. Seit Januar 2014 übernehmen die Versicherungen – auch ohne vorherigen Knochenbruch – die Kosten für eine DXA-Messung, sofern ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht oder der Patient zur Risikogruppe gehört.
Hierzu zählen zum Beispiel Patienten, die bereits über einen längeren Zeitraum Heparin- oder Kortisonhaltige Medikamente einnehmen oder an chronisch entzündlichen Erkrankungen im Darm, der Niere oder der Leber leiden. Zudem muss der behandelnde Arzt eine Genehmigung von der Krankenkassenärztlichen Vereinigung besitzen. Besitzt er diese nicht, ist er dazu verpflichtet, den Patienten an einen anderen Arzt mit vorhandener Genehmigung zu überweisen.
Dennoch kommt es leider nicht selten vor, dass Betroffene das Messverfahren aus eigener Tasche zahlen sollen. Der Verbraucherzentrale ist dieses Problem bekannt und schreibt dazu:
„Trotz neuer Regelung müssen nach wie vor viele betroffene Patienten die Messung aus eigener Tasche bezahlen, selbst wenn sie bestimmten Risikogruppen angehören. Die Abrechnung als individuelle Gesundheitsleistung scheint für Arztpraxen lukrativer zu sein als die Erstattung der Leistung über die gesetzlichen Krankenkassen.“.
Anders sieht das bei den privaten Krankenversicherungen aus. Alle anfallenden Kosten für die Diagnose und auch die Behandlung werden in der Regel übernommen.
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