Bei Herzrhythmusstörungen kann ein Herzschrittmacher Leben retten.
Bei Menschen, die an Herzrhythmusstörungen leiden, schlägt das Herz entweder zu schnell, zu langsam oder unregelmäßig. Das kann zu starkem Schwindel, Schwächeanfällen oder sogar bis zur Ohnmacht führen. Ursache hierfür ist der Sinusknoten, der quasi als Taktgeber agiert und elektrische Impulse an das Herz weiterleitet.
Ein Herzschrittmacher sorgt dafür, dass das Herz wieder im richtigen Takt schlägt. Wie genau das funktioniert, wann ein Herzschrittmacher infrage kommt und wer die Kosten für die Operation übernimmt, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.
Wie funktioniert ein Herzschrittmacher?
Er ist nicht größer als eine 2-Euro-Münze und kann dennoch so hilfreich sein: der Herzschrittmacher. Seitdem 1958 der erste sogenannte „Pacemaker“ (Herzschrittmacher) in Schweden implantiert wurde, hat sich viel getan und wurde stetig weiterentwickelt. Heutzutage reichen ein kleiner Schnitt und eine örtliche Betäubung aus, um den kleinen Lebensretter einzusetzen.
Im Gegensatz zu den ersten Herzschrittmachern, die einen etwas komplizierteren operativen Eingriff erforderten, blieb lediglich das Grundprinzip erhalten: Wenn Störungen im Herzrhythmus festgestellt werden, Herzschläge also zum Beispiel ausbleiben, sendet der Herzschrittmacher einen Stromimpuls an das Herz, wodurch ein Herzschlag ausgelöst wird. Übertragen werden die Signale über dünne Kabel – sogenannte Schrittmachersonden –, die den Herzmuskel stimulieren.
Dabei wird zwischen drei verschiedenen Geräten unterschieden:
- Einkammerschrittmacher
Hierbei kommt nur eine Elektrode zum Einsatz, die abhängig von der Grunderkrankung entweder in die rechte Herzkammer oder in den rechten Vorhof implantiert wird.
- Zweikammerschrittmacher
Die beiden Elektroden werden in der rechten Herzkammer und im rechten Vorhof platziert.
- Dreikammerschrittmacher
Die insgesamt drei Elektroden werden in der rechten sowie der linken Herzkammer und im rechten Vorhof eingesetzt.
Inzwischen ist die Technologie so weit, dass der Herzschrittmacher körperliche Aktivitäten des Betroffenen erkennt und sich darauf einstellen kann. Zudem werden Informationen, wie zum Beispiel die Anzahl der Herzschläge pro Minute und wann der künstliche Helfer einschreiten musste, aufgezeichnet und können somit von einem Arzt ausgewertet werden.
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Wann kommt ein Herzschrittmacher zum Einsatz?
Um herauszufinden, ob überhaupt ein Herzschrittmacher zum Einsatz kommen soll, muss geklärt werden, warum der Rhythmus des Herzschlags nicht so arbeitet, wie er eigentlich soll. Um das herauszufinden, wird bei Betroffenen oftmals ein Langzeit-EKG durchgeführt. So lassen sich Unregelmäßigkeiten, Aussetzer, ein zu schneller oder ein zu langsamer Herzschlag aufzeichnen. Aber nicht immer ist es der nicht richtig arbeitende Sinusknoten oder eine defekte Stelle an den Nervenfasern. Auch eine Fehlfunktion der Schilddrüsen, Medikamente gegen Herzinsuffizienz oder Bluthochdruck kommen als mögliche Auslöser infrage.
Zudem wird ein Herzschrittmacher nur bei einer Bradykardie, also bei zu langsamem oder ausfallendem Herzschlag, eingesetzt. Grund hierfür ist, dass die nicht mehr ausreichende Blutversorgung im Körper lebensbedrohlich werden kann. Die Implementierung eines Herzschrittmachers wird jedoch nur dann vorgenommen, wenn Medikamente, die einen normalen Takt des Herzens wieder herstellen sollen, nicht anschlagen. Schlägt das Herz zu schnell (Tachykardie) kann kein Herzschrittmacher eingesetzt werden, da dieser das Herzrasen nur noch verschlimmern würde. Stattdessen hilft ein Cardioverter-Defibrillator (ICD). Dieser überwacht den Herzschlag und greift ein, wenn der Herzrhythmus gefährlich wird.
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Herzschrittmacher-OP – Ablauf und Kosten
Allein in Deutschland werden jährlich rund 70.000 Herzschrittmacher eingesetzt. Für Ärzte ist dies inzwischen ein Routineeingriff und birgt kaum Risiken. Patienten, denen ein Herzschrittmacher operativ eingesetzt wird, können in der Regel bereits wenige Stunden nach der OP wieder entlassen werden. Der Eingriff selbst dauert ca. 30 bis 60 Minuten und kommt meist mit einer örtlichen Betäubung aus.
Zunächst wird ein ca. 5 cm langer Schnitt auf Höhe des Schlüsselbeins gesetzt. Unter der Haut wird eine Gewebetasche gebildet, in der der Herzschrittmacher eingesetzt wird. Mithilfe einer Röntgensichtkontrolle werden die kleinen Drähte mit den Elektroden von der Vene unter dem Schlüsselbein bis zum Herz geschoben. Dabei werden die Elektroden im unteren Teil der rechten Herzkammer und im rechten Herzvorhof platziert. Nun müssen die Elektroden nur noch mit dem Schrittmacher verkabelt bzw. verbunden und auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Alle drei bis sechs Monate wird der Pacemaker von einem Arzt kontrolliert und gewartet.
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Die eingesetzten Lithium-Batterien halten durchschnittlich sechs Jahre, genauso lang wie die geschätzte Haltbarkeit des Herzschrittmachers selbst. Neigt sich die Energie der Batterie dem Ende, warnt das Gerät den Betroffenen mehrmals.
Sofern das Einsetzen eines Herzschrittmachers medizinisch notwendig ist, übernehmen die Gesetzlichen wie auch die Privaten Krankenversicherungen die Kosten für die Behandlung.