Die Bundesregierung hat sich beim Selbstbestimmungsgesetz geeinigt, dessen Beschluss noch vor der Sommerpause geplant ist. Das Gesetz ermöglicht es Menschen, die sich als Trans, Inter oder Non-binär identifizieren, nun leichter das Geschlecht oder den Vornamen zu ändern. Bislang sind Änderungen von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen in Deutschland mit diskriminierenden Hürden verbunden. So müssen Betroffene erst zwei psychologische Gutachten einreichen und sind dem Urteil des zuständigen Amtsgerichts ausgeliefert.