Sie gelten als „Gärten des Grauens“: Schottergärten bieten Tieren keinen Lebensraum und heizen sich im Sommer stark auf. Die Stadt Bremen hat bereits 2019 das Neuanlegen dieser umweltfeindlichen Steinwüsten verboten. Nun sind auch BesitzerInnen bestehender Schottergärten verpflichtet, diese bis 2026 zu Grünflächen umzugestalten.