Gesundheit auf Rezept: Diese Regelungen sollten Sie kennen

Gesundheit auf Rezept: Diese Regelungen sollten Sie kennen

Wir erklären, was es mit Rezeptpflicht, Zuzahlung und Co auf sich hat ...
Inhaltsverzeichnis

An den Gang zum Arzt schließt sich in vielen Fällen der Gang zur Apotheke an – wo zum Beispiel ein Rezept eingelöst wird – manchmal mit Zuzahlung, manchmal ohne. Doch woran liegt das eigentlich? Und warum sind viele Medikamente ohne Rezept erst gar nicht zu bekommen? Wir haben die Antworten auf die zehn häufigsten Fragen rund um Verschreibungspflicht, Rezepte und Zuzahlungen.

„Sie bekommen noch ein Rezept“ – mit diesem Satz endet häufig das Gespräch mit dem Arzt. Anschließend erhält der Patient meist ein rosafarbenes Papier ausgehändigt – diese Farbe bedeutet: Das verordnete Medikament wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Was es nicht bedeutet: Das Medikament gibt es immer völlig kostenfrei. Meist wird eine Zuzahlung fällig. Aber auch hierzu gibt es Ausnahmeregeln. Alles in allem ein komplexes Thema.

Lutz Boden* vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. hat für uns Licht ins Dunkel der Regelungen rund um Rezepte, Medikamente und Zuzahlungen gebracht und die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet:

Warum sind viele Arzneimittel rezeptpflichtig, andere wiederum nicht?

Die Verschreibungspflicht ist gesetzlich geregelt. Das Grundprinzip: Sind der Wissenschaft die Wirkungen des Arzneimittels noch nicht ganz bekannt, ist es verschreibungspflichtig. „Das ist einfach eine von vornherein eingebaute Sicherheitsstufe“, erklärt Lutz Boden. So ist gewährleistet, dass ein Arzt die Therapie mit dem Arzneimittel verordnet und überwacht.

Frühestens nach drei Jahren ist es möglich, auf Antrag einen neuen Arzneistoff aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Bis dahin hat man dann schon Erfahrung mit dem Medikament gesammelt.

Was unterscheidet ein Medikament, das es ohne Rezept zu kaufen gibt, von einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel?

Medikamente, die es ohne Rezept in der Apotheke zu kaufen gibt, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Eines davon ist: Die Erfahrung hat gezeigt, dass ihre Einnahme (im Rahmen ihrer eigentlichen Bestimmung) auch ohne ärztliche Überwachung sicher ist.

Rezept Regelungen 1

Außerdem hat das Arzneimittel eine große therapeutische Breite, das bedeutet laut Lutz Boden, dass „die Wirkstärke einen ausreichenden Puffer aufweist.“ Konkret: Wer die Tablette aus Versehen oder absichtlich in doppelter Dosis zu sich nimmt, braucht meist keine gesundheitlichen Probleme befürchten. Nicht zuletzt kann man verordnungsfreie Medikamente einfach und sicher zu Hause anwenden. Lutz Boden betont: „Arzneimittel sind stets nach den Empfehlungen der Apotheke einzunehmen. Die Patienten sollten auch unbedingt die Hinweise des Beipackzettels beachten. Und wer dann immer noch Fragen hat, kann sich jederzeit an eine Apotheke wenden.“

Heißt das, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel weniger wirksam sind?

Die Verschreibungspflicht ist eine reine Risikobetrachtung, sagt Lutz Boden. „Verordnungsfreie Medikamente sind wirksame Arzneimittel, die im Normalfall aber weniger Nebenwirkungen haben und ein geringeres Potenzial für Wechselwirkungen.“

Das bedeutet umgekehrt: Starke Schmerzmittel oder Antibiotika sind nie rezeptfrei, denn sie bedürfen einer ärztlichen Diagnose und ihre Anwendung muss von einem Arzt überwacht werden.

Warum gibt es verordnungsfreie Medikamente nur in der Apotheke und nicht zum Beispiel in der Drogerie?

Abgesehen von Ausnahmen ist jedes Arzneimittel in Deutschland grundsätzlich apothekenpflichtig – egal, ob rezeptpflichtig oder nicht. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Lutz Boden kennt den Grund: „Der Apotheker kann über Wechselwirkungen aufklären und Fragen zur Anwendung beantworten. So ist sichergestellt, dass der Patient das richtige Medikament korrekt einnimmt.“

Muss der Patient die Kosten für rezeptfreie Medikamente immer selbst tragen?

Seit 2004 erstatten die GKV verordnungsfreie Medikamente nur noch Kindern bis zu ihrem 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen. Alle anderen müssen selbst dafür aufkommen. Ausnahme: Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard bei einer schwerwiegenden Krankheit. Das ist zum Beispiel bei verordnungsfreier Folsäure im Rahmen einer Krebsbehandlung der Fall.

Viele Medikamente sind verordnungsfrei
Nicht immer erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Medikament

Warum werden einige rezeptfreie Medikamente von den Kassen übernommen, andere nicht?

Jede Krankenkasse legt ihre Satzungsleistungen individuell fest. Manche Kassen erstatten bis zu einem gewissen Betrag jedes rezeptfreie Medikament, andere kommen nur für Mittel bestimmter Therapierichtungen wie Homöopathie oder Pflanzenheilkunde auf.

Warum muss ich bei einigen Medikamenten zuzahlen, bei anderen nicht?

Für erstattungsfähige Arzneimittel, die rezeptpflichtig sind, muss der Patient normalerweise eine Rezeptgebühr zahlen. Sie beträgt zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Packung –  ist aber nie höher als der tatsächliche Preis des Medikaments.

Zu vielen Medikamenten haben Krankenkassen sogenannte Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen. Manchmal fällt dann für die Patienten keine Zuzahlung an. Andersherum gilt: Verordnet der Arzt ein Medikament, prüft der Apotheker anhand der Angaben auf dem Rezept, ob es die Kasse vertraglich vorgesehen hat. Ist dies nicht der Fall, muss er ein Arzneimittel abgeben, das denselben Wirkstoff enthält, aber günstiger für die Krankenkasse ist.

Außerdem vereinbart der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen für viele Arzneimittel Festbeträge. Dabei kann er auch festlegen, dass bestimmte Arzneimittel von der Zuzahlung befreit sind. Es kann aber auch sein, dass der Festbetrag vom Spitzenverband so niedrig festgesetzt ist, dass ihn der Medikamentenpreis übersteigt. Dann muss der Patient die Differenz bezahlen.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Rezepte der GKV sind 28 Tage lang gültig. Ein Rezept, das diese Frist überschritten hat, darf nicht mehr zu Lasten der GKV abgegeben werden. Ein Privatrezept ist bis zu drei Monate lang gültig, der Arzt kann diese Frist aber verkürzen, falls das medizinisch angezeigt ist. Für bestimmte Medikamente gibt es kürzere Fristen.

Erhalte ich Unterstützung, wenn ich sehr viele Zuzahlungen leisten muss?

Übersteigen die Zuzahlungen für Medikamente oder Anwendungen in einem Jahr zwei Prozent des Bruttohaushaltseinkommens, kann sich der Patient von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken ist dies ab einem Prozent der Fall. Wichtig: Quittungen über Zuzahlungen aufheben!

Was ist das sogenannte Grüne Rezept?

2015 war jedes zweite Medikament, das in einer Apotheke abgegeben wurde, ein rezeptfreies Mittel. Solche Medikamente können auf einem Rezept, das nicht rosafarben, sondern grün ist, verschrieben werden. Damit macht der Arzt deutlich: Dieses Medikament wird zwar in der Regel nicht von der GKV erstattet, ist aber meine Therapieempfehlung Nummer eins.

Das Grüne Rezept ist außerdem hilfreich, wenn man Mitglied einer Krankenkasse ist, die das rezeptfreie Medikament als Satzungsleistung anbietet. Einfach das abgestempelte Rezept bei der Kasse zur Anwendung der Satzungsleistung einreichen.

Das Grüne Rezept hilft dem Arzt zudem, den Überblick über die Gesamtmedikation zu behalten. In einer modernen Arztpraxis werden die Daten aus dem Rezept direkt in die Krankenakte übertragen. So kann der Mediziner später jederzeit nachsehen, welches (unter Umständen verordnungsfreie) Medikament verschrieben wurde. Das ist zum Vorteil von Arzt und Patient.


Unser Experte: Lutz Boden ist Apotheker und Leiter der Abteilung GKV Arzneimittelversorgung/Selbstmedikation des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller e.V.

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
Pinterest
Email
Anzeige
Produkt der Woche
Aktuellste Artikel
Häufig gesucht
Erhalten Sie unseren Newsletter mit Infos und mehr!

*Mir ist bekannt, dass ich im Gegenzug für meine Teilnahme am Vitamin N Service dem Erhalt von Newslettern per E-Mail zustimme. Mit Klick auf „Jetzt kostenlos anmelden“ stimme ich zu, dass nur die Potential² GmbH mir Newsletter zusendet, die ich jederzeit abbestellen kann. Ich bin mit den Vertragsbestimmungen des Vitamin N-Services einverstanden.