
Viele Arzneimittel gibt es in zwei Varianten: Als Original und als Generika – also als günstigeres Nachahmerprodukt. Qualitätsunterschiede zwischen beiden gibt es nicht, aber identisch sind sie auch nicht immer. Wir erklären, wann es sich lohnt, auf Generika zu setzen und wer dem Markenprodukt treu bleiben sollte.
Wer in der Apotheke nach einem rezeptfreien Schmerzmittel fragt, der hat die Wahl. Er kann zwischen bekannten Markenprodukten wählen, sich aber auch für günstigere Generika entscheiden. Das Wesentliche: Der Wirkstoff, der den Schmerz lindert, ist derselbe. Wie kommt es zu dieser Angebotsvielfalt mit zum Teil erheblichen Preisunterschieden?
Arzneimittel haben ein lange Entwicklungszeit. Im Schnitt forscht ein Pharmaunternehmen 13 Jahre, bis es ein neues Medikament auf den Markt bringt. Bis dahin führt es unzählige Tests durch und durchläuft schließlich auch aufwändige Zulassungsverfahren auf nationaler oder europäischer Ebene. Kein Wunder, dass Pharmafirmen ihre Produkte durch Patente gegen Nachahmer schützen lassen. Diese Patente sind – von der Erstanmeldung an gerechnet – maximal 20 Jahre lang gültig. Danach läuft das Patent aus und der Weg ist frei für Medikamente, die denselben Wirkstoff enthalten und deren Wirkung entsprechend dieselbe ist. Diese Medikamente werden Generika genannt (Einzahl: Generikum).
Ja, Gernerika kupfern ab – doch das ist, zumindest aus Sicht des Patienten – ein großer Vorteil. Generika enthalten nicht nur denselben Wirkstoff wie das Produkt des Erstanbieters. Sie müssen auch in Punkto Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität dieselben Standards erfüllen. Kurzum: Sie bieten dieselbe Leistung – aber zum günstigeren Preis. Warum? Nur etwa zwei bis drei Jahre dauert es, bis ein Pharmaunternehmen ein Generikum aus dem Labor in die Apotheke bringt. Das spart Entwicklungskosten und macht das Arzneimittel preiswert. Im Schnitt kosten Generika zwei Drittel weniger als ihre Vorbilder.
In Deutschland werden alle Arzneimittel vor ihrer Markteinführung von staatlichen Zulassungsbehörden, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder der European Medicines Agency (EMA) geprüft.
Für Generika ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sie sich in Sachen Wirkstoff und in der Darreichungsform nicht vom Originalprodukt unterscheiden dürfen. Allein die Hilfsstoffe können andere sein – also jene Stoffe, die den Wirkstoff im Körper dorthin transportieren, wo er hinsoll. Ein Unterschied zum Original-Arzneimittel kann also die Dauer und die Art und Weise des Transports im Organismus (Fachbegriff: Distribution) sein.
Diese Tatsache muss keine Verschlechterung darstellen. Teilweise gelingt es den Herstellern von Gernerika sogar, die Wirkung des Arzneimittels zu verbessern. Achtung Allergiker: Für alle, die auf bestimmte Hilfsstoffe sensibel reagieren, kann die Zusammensetzung eines Generikums wichtig sein. Lassen Sie sich beim Kauf vom Apotheker dahingehend beraten.
Die unterschiedlichsten Krankheiten können mittlerweile mit Generika behandelt werden. Sie helfen bei Infektionskrankheiten, psychischen Krankheiten oder Asthma, kommen aber auch bei Parkinson, Krebs oder Schmerzen zum Einsatz.
Dadurch und durch ihren im Vergleich niedrigen Preis stellen Generika einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Versorgung mit Arzneimitteln dar. Sie sparen dem Gesundheitssystem Geld, das notwendig ist, um zum Beispiel Krebs-Patienten mit teuren Spezialmedikamenten zu versorgen.
Auch wenn Wirkstoff und Darreichungsform identisch sind mit denen des Original-Produktes: Generika können bis zu 20 Prozent schwächer oder stärker wirken – im Durchschnitt beträgt die Abweichung vom Original fünf Prozent.
Ein Problem stellen die unterschiedlichen Botenstoffe und deren Wirkung im Alltag dar. Häufig geben Apotheker, wenn sie das Originalpräparat nicht vorrätig haben, das entsprechende Generikum an den Patienten heraus. Schließlich ist es nicht nur günstiger, es verfügt auch über denselben Wirkstoff.
Doch der Teufel sitzt im Detail. Patienten können sich so nicht an ein Präparat gewöhnen. Das ist wichtig, wenn Arzneimittel regelmäßig eingenommen werden müssen, beispielsweise bei Funktionsstörungen der Schilddrüse. In diesem Fall ist es ratsam, auf dem gewohnten Produkt zu bestehen. Unterliegt dieses nicht den Rabattverträgen, die zwischen Herstellern und Krankenkassen geschlossen werden, müssen Patienten unter Umständen eine Zuzahlung leisten.
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